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*[[25. Februar]]: Die Staatsanwaltschaft Dortmund gibt bekannt, dass sie ihren Antrag auf erneute Revision im Verfahren um den [[Mord am OLG-Teich|Totschlag | *[[25. Februar]]: Die Staatsanwaltschaft Dortmund gibt bekannt, dass sie ihren Antrag auf erneute Revision im Verfahren um den [[Mord am OLG-Teich|Totschlag an Hannah S.]] („Mord am OLG-Teich“) zurückgezogen hat. Die Ankläger begründen ihre Entscheidung damit, dass kein strengeres Urteil zu erwarten sei und der Angeklagte ohnehin bis auf Weiteres in der forensischen Psychiatrie untergebracht bleibe. Somit wird die Tat, die zunächst als Mord abgeurteilt wurde, rechtskräftig als Totschlag bewertet. Die Angehörigen drückten gegenüber dem Westfälischen Anzeiger ihr Unverständnis über diese Entscheidung aus.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/wir-sind-enttaeuscht-revision-olg-mord-zurueckgezogen-hamm-park-staatsanwaltschaft-dortmund-93593936.html ''„Wir sind enttäuscht“: Revision zu OLG-Mord zurückgezogen – Angehörige bestürzt'']. In: wa.de vom 26. Februar 2025.</ref> | ||
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