Totschlag an Hannah S.: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Mord am OLG-Teich, Mord im OLG-Park oder „OLG-Mord“ wurde in der Presseberichterstattung des [[WA]] das '''Tötungsdelikt zum Nachteil der 25-jährigen Hannah S.''' aus Hamm am Sonntag des [[19. September]] [[2021]] bezeichnet. Die Bezeichnung als ''OLG-Mord'' rührte daher, dass der Leichnam der jungen Frau kurz nach der Tat im [[Ahsepark]] am [[Oberlandesgericht]] aufgefunden wurde, auch wenn die Tat tatsächlich nicht hier stattgefunden hatte. Obgleich die Tat im ersten Verfahren als Mord abgeurteilt wurde, lautet das rechtskräftige Urteil aus der ersten Revision auf Totschlag.
Der '''Totschlag an der 25-jährigen Hannah S.''' ist ein Kriminalfall aus Hamm, der sich am Sonntag des [[19. September]] [[2021]] ereignete. Die Tat wurde in der Presseberichterstattung des [[Westfälischer Anzeiger|Westfälischen Anzeigers]] auch als ''Mord am OLG-Teich'', ''Mord im OLG-Park'' oder ''OLG-Mord'' bezeichnet, weil der Leichnam der jungen Frau kurz nach der Tat im [[Ahsepark]] am [[Oberlandesgericht]] aufgefunden wurde, auch wenn die Tat tatsächlich nicht hier stattgefunden hatte.  


Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung.
Während die Tat im ersten Verfahren noch als Mord abgeurteilt wurde, lautet das rechtskräftige Urteil aus der ersten Revision stattdessen auf Totschlag. Ein Antrag auf eine erneute Revision wurde durch die Staatsanwaltschaft 2025 zurückgezogen. Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung.


== Tathergang ==
== Tathergang ==