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Urkunde 1518 März 15: Unterschied zwischen den Versionen
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Evert von der Mark, Amtmann zu Schwerte, macht bekannt, dass ihm Abt Johann erlaubt hat, sein Lehngut Northof im Amt Hamm, Gericht Pelkum, mit 400 Goldgulden zu belasten und daraus dem [[Rentei Hamm|Rentmeister]] in Hamm Werner Brechten eine Jahresrente auszusetzen. Die Ablöse soll innerhalb der nächsten 2 Jahre erfolgen. Es siegelt der Aussteller. | Evert von der Mark, Amtmann zu Schwerte, macht am [[15. März]] [[1518]] bekannt, dass ihm Abt Johann erlaubt hat, sein [[Gut Nordhof|Lehngut Northof]] im Amt Hamm, Gericht Pelkum, mit 400 Goldgulden zu belasten und daraus dem [[Rentei Hamm|Rentmeister]] in Hamm Werner Brechten eine Jahresrente auszusetzen. Die Ablöse soll innerhalb der nächsten 2 Jahre erfolgen. Es siegelt der Aussteller. | ||
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Aktuelle Version vom 3. November 2023, 17:29 Uhr
Evert von der Mark, Amtmann zu Schwerte, macht am 15. März 1518 bekannt, dass ihm Abt Johann erlaubt hat, sein Lehngut Northof im Amt Hamm, Gericht Pelkum, mit 400 Goldgulden zu belasten und daraus dem Rentmeister in Hamm Werner Brechten eine Jahresrente auszusetzen. Die Ablöse soll innerhalb der nächsten 2 Jahre erfolgen. Es siegelt der Aussteller.
Standort
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland [1]
Digitalisat unter archive.nrw
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ AA 0544 / Werden, Urkunden AA 0544, Nr. 1239