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Johann von Lemego bestätigt am 15. Juni 1429 der Äbtissin Elisabeth van Westwich und dem Konvent des [[Kloster Kentrop|Klosters Kentrop]] jährlich 5 gute, schwere rheinische Gulden Rente aus seinem Gut tor Heide im Kirchspiel Herringen zahlen zu müssen. | Johann von Lemego bestätigt am [[15. Juni]] [[1429]] der Äbtissin Elisabeth van Westwich und dem Konvent des [[Kloster Kentrop|Klosters Kentrop]] jährlich 5 gute, schwere rheinische Gulden Rente aus seinem Gut tor Heide im Kirchspiel Herringen zahlen zu müssen. | ||
Johann von Lemego erwähnt in der Urkunde, dass er das Gut von Gerd von Bocge (Bögge) gekauft habe und dass die Rentezahlung auf zwei verschiedenen Rentenbriefen über 2 bzw. 3 Gulden Jahreszahlung beruhe. | Johann von Lemego erwähnt in der Urkunde, dass er das Gut von Gerd von Bocge (Bögge) gekauft habe und dass die Rentezahlung auf zwei verschiedenen Rentenbriefen über 2 bzw. 3 Gulden Jahreszahlung beruhe. | ||