Urkunde 1281 April 1: Unterschied zwischen den Versionen

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Bischof Everhard von Münster genehmigt am [[1. April]] [[1281]] das [[Nordenhospital]] vor Hamm im [[Kirchspiel Heessen]].
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== Regest ==
Bischof Everhard von Münster bekundet, Graf Everhard von der Mark, die Burgmannen zu Mark und die Bürger in Hamm hätten ein Hospital bzw. Armenhaus, gelegen in ihrer Nähe, jedoch in der Diözese Münster im Kirchspiel Heessen (Hazen), errichtet und ihn um seine Zustimmung gebeten. Der Bischof kommt diesem Verlangen nach Beratung mit erfahrenen Leuten und mit Zustimmung des zuständigen Archidiakons und des Pfarrers der Kirche in Heessen unter der Bedingung nach, daß der Graf die Burgmannen und die Bürger einen Hof (mansum) in Rumpenhorst, gelegen in derselben Pfarrei, den sie mit ihren Mitteln gekauft haben der Kirche in Heessen als Ersatz schenken. Der Pfarrer in Heessen soll den Priester des Hospitals anordnen (preficiet). Die Vorsteher (provisores) des Hospitals haben den Priester jährlich mit 5 Mark zu versorgen. Die an diesem Altar anfallenden Opfergarben fallen ihm zu. Der Pfarrer in Heessen wird ihn mit dem Krankenöl versorgen. Der Priester wird einen Hospitalfriedhof mit einem Bethaus (oratorio) haben, auf dem nur das Gesinde (familia) dieses Hauses beerdigt wird. Wenn die Vorsteher in dieser Pfarrei einen Hof oder Äcker kaufen, soll dem Pfarrer und der Kirche zu Heessen hinsichtlich des Meßhafers und der anderen Gerechtsame kein Abbruch geschehen. Dem Archidiakon und den Synodalen bleiben die Rechte vorbehalten. Siegelankündigung des Bischofs.
 
== Standort ==
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen <ref> A 050 Fürstbistum Münster Landesarchiv - Urkunden, Nr. 175, 176 </ref>
 
== Siehe auch ==
* [[Portal:Urkunden]]
 
== Anmerkungen ==
<references/>
 
[[Kategorie:Urkunden]]
[[Kategorie:Urkunden 13. Jahrhundert]]

Aktuelle Version vom 21. August 2025, 11:18 Uhr

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