Urkunde 1429 Juni 15: Unterschied zwischen den Versionen

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Johann von Lemego bestätigt am 15. Juni 1429 der Äbtissin Elisabeth van Westwich und dem Konvent des [[Kloster Kentrop|Klosters Kentrop]] jährlich 5 gute, schwere rheinische Gulden Rente aus seinem Gut tor Heide im Kirchspiel Herringen zahlen zu müssen.  
Johann von Lemego bestätigt am [[15. Juni]] [[1429]] der Äbtissin Elisabeth van Westwich und dem Konvent des [[Kloster Kentrop|Klosters Kentrop]] jährlich 5 gute, schwere rheinische Gulden Rente aus seinem Gut tor Heide im Kirchspiel Herringen zahlen zu müssen.  


Johann von Lemego erwähnt in der Urkunde, dass er das Gut von Gerd von Bocge (Bögge) gekauft habe und dass die Rentezahlung auf zwei verschiedenen Rentenbriefen über 2 bzw. 3 Gulden Jahreszahlung beruhe.
Johann von Lemego erwähnt in der Urkunde, dass er das Gut von Gerd von Bocge (Bögge) gekauft habe und dass die Rentezahlung auf zwei verschiedenen Rentenbriefen über 2 bzw. 3 Gulden Jahreszahlung beruhe.
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