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Urkunde ohne Datum 002: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Kloster Kentrop Kirche und Vorderseite Klosterflügel LAV NRW W W051 Karten A Nr. 6532 - CC-BY-SA.jpg|thumb|right|Kloster Kentrop, Kirche und Vorderseite eines Klosterflügels (1809)]] | |||
Gobelinus, Freigraf von Unna, bekundet, dass Hermannus Ryn, Odelrinus Valsche und Nese, die Mutter des Odelrinus, vor sein Gericht gekommen sind. Bei der Verhandlung ging es um einen Acker in der Geithe. | Gobelinus, Freigraf von Unna, bekundet, dass Hermannus Ryn, Odelrinus Valsche und Nese, die Mutter des Odelrinus, vor sein Gericht gekommen sind. Bei der Verhandlung ging es um einen Acker in der Geithe. | ||
Aktuelle Version vom 30. Juli 2025, 06:53 Uhr
Gobelinus, Freigraf von Unna, bekundet, dass Hermannus Ryn, Odelrinus Valsche und Nese, die Mutter des Odelrinus, vor sein Gericht gekommen sind. Bei der Verhandlung ging es um einen Acker in der Geithe.
Datierung
Die Urkunde ist ohne Datum bei Kindlinger verzeichnet.[1]
Quellen
- Kindlinger: Zisterzienserinnenkloster Kentrop bei Hamm (Abschriften von Urkunden aus dem Klosterarchiv), Nr. 208b, pag. 129 [2]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Kindlinger: Zisterzienserinnenkloster Kentrop bei Hamm (Abschriften von Urkunden aus dem Klosterarchiv), Nr. 208b, pag. 129
- ↑ als Digitalisat einsehbar unter www.archive.nrw.de