Urkunde 1231: Unterschied zwischen den Versionen

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Die deutsche Übersetzung der Urkunde lautet:
Die deutsche Übersetzung der Urkunde lautet:
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Im Namen des Herrn. Amen. Ludolf, von Gottes Gnaden Bischof der Münsteraner Kirche, an alle etc.


Daher wollen wir zur Kenntnis aller, sowohl zukünftiger als auch gegenwärtiger, bringen, dass Heinrich, genannt Luniger, mit Zustimmung und Willen seiner Erben, Güter in Müddecke (Modwic), die er aus der Hand des Grafen Adolf von der Mark zu Lehen hielt, an unsere Bürger in Beckum (Bekehem) für fünfzig Mark verkauft hat. Und der besagte Graf von der Mark hat dieselben Güter auf Bitten des genannten Heinrich Luniger unserer Kirche freiwillig übertragen und in unsere Hände abgetreten. Zum Ausgleich dafür gab Heinrich, genannt Luniger, das Eigentum einer Hufe in Dalbockum (Dalebochem) an den genannten Grafen von der Mark.
Wir aber haben die genannten Güter in Modwic unseren Bürgern in Beckum (Bekehem) mit dem Recht zur Besitzung übertragen, das im Volksmund „Weichbildrecht“ (wicbilethe) genannt wird. Damit aber diese von uns vernünftigerweise gemachte Schenkung beständig bleibt und nicht angefochten werden kann, haben wir diese vorliegende Urkunde anfertigen lassen und sie mit unserem und dem Siegel des genannten Grafen Adolf von der Mark bekräftigen lassen.
Dies geschah im Jahre der Gnade 1231, unter dem Vorsitz des Papstes Gregor IX. auf dem römischen Stuhl, unter der Herrschaft des römischen Kaisers Friedrich, stets Augustus, im sechsten Jahr unseres Pontifikats.
Anwesend waren ehrenwerte und glaubwürdige Männer, deren Namen sind:
Gerewin von Rinkerode (Rinkerothe)
Thegenard von Leymette
Petrus von Wickede (Wickethe)
Adolphus von Boine
Gotzalkus Torc und sein Bruder Theodoricus
Woltherus von Heringe
Wickerus und Hartlevus von Hamm
Heinrich Franzois
Adolf, Bruder
Lubertus von Boine
Everhardus Umberadene
Johannes von Dinchere (Thinkere)
Johannes von Hovele
Johannes von Vosswinkel (Voswinkele)
und sehr viele andere.
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