Urkunde 1564 September 28 c: Unterschied zwischen den Versionen

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Gerdt von Galen zum [[Haus Ermelinghof|Ermelinghof]] (Ermelinckhaue) und seine Ehefrau Mechelt verkaufen am 28. September 1564 der Ursula Schungels, Äbtissin, und dem Konvent zu [[Kloster Kentrop|Kentrop]] (Kentorpe) eine jährliche Rente von 10 Talern für geliehene 200, in einer Summe gezahlter Taler. Die Rente ist zu zahlen am 29. September (up dach Michaelis archangeli) aus dem Gut Niemans Hoff in der Bauerschaft Braam (Brame) im Kirchspiel Mark (Marcke) im Amt und Gericht Hamm (Hame) und aus dem Hoenhoevels Hoffe im Kirchspiel Hövel (Hoeuelh) im Amt und Gericht Werne. Beide Höfe sind unbelastet, ausgenommen die Abgaben an die Pfarrei (kerkrecht) und die Bauerschaft (buerrecht) sowie den Zehnten (tentrecht). Die Verkäufer versprechen Währschaft. Die Rente kann vierzehn Tage vor oder nach dem Fälligkeitstermin abgelöst werden.  
Gerdt von Galen zum [[Haus Ermelinghof|Ermelinghof]] (Ermelinckhaue) und seine Ehefrau Mechelt verkaufen am [[28. September]] [[1564]] der Ursula Schungels, Äbtissin, und dem Konvent zu [[Kloster Kentrop|Kentrop]] (Kentorpe) eine jährliche Rente von 10 Talern für geliehene 200, in einer Summe gezahlter Taler. Die Rente ist zu zahlen am 29. September (up dach Michaelis archangeli) aus dem Gut Niemans Hoff in der Bauerschaft Braam (Brame) im Kirchspiel Mark (Marcke) im Amt und Gericht Hamm (Hame) und aus dem Hoenhoevels Hoffe im Kirchspiel Hövel (Hoeuelh) im Amt und Gericht Werne. Beide Höfe sind unbelastet, ausgenommen die Abgaben an die Pfarrei (kerkrecht) und die Bauerschaft (buerrecht) sowie den Zehnten (tentrecht). Die Verkäufer versprechen Währschaft. Die Rente kann vierzehn Tage vor oder nach dem Fälligkeitstermin abgelöst werden.  


Zeugen:  
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