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Urkunde 1296 August 1 a: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Graf Eberhard II.|Graf Eberhard von der Mark]] bestätigt am 1. August 1296 den Verkauf des Hauses Ostwick durch Lubbertus de Boynen an das [[Kloster Kentrop]]. Lubbertus handelt im Einverständnis mit seinen Schwestern Constantie und Agnes sowie mit seiner Frau Vrederun und seinem Sohn Lubbertus.
[[Graf Eberhard II.|Graf Eberhard von der Mark]] bestätigt am [[1. August]] [[1296]] den Verkauf des Hauses Ostwick durch Lubbertus de Boynen an das [[Kloster Kentrop]]. Lubbertus handelt im Einverständnis mit seinen Schwestern Constantie und Agnes sowie mit seiner Frau Vrederun und seinem Sohn Lubbertus.


== Datierung ==
== Datierung ==

Version vom 13. Juli 2025, 19:38 Uhr

Graf Eberhard von der Mark bestätigt am 1. August 1296 den Verkauf des Hauses Ostwick durch Lubbertus de Boynen an das Kloster Kentrop. Lubbertus handelt im Einverständnis mit seinen Schwestern Constantie und Agnes sowie mit seiner Frau Vrederun und seinem Sohn Lubbertus.

Datierung

Die lateinische Jahreszahl "m cc Nonagesimo Sexto" der Urkunde ist zu 1296 aufzulösen. Die Wendung "in fest Petri Vincula" bezieht sich auf das Fest "Petrus in Ketten", das am 1. August begangen wird.

Quelle

Kindlinger: Zisterzienserinnenkloster Kentrop bei Hamm (Abschriften von Urkunden aus dem Klosterarchiv), Nr. 299, pag. 124 [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. als Digitalisat einsehbar unter www.archive.nrw.de