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Die Datierung der Urkunde bezieht sich mit "v Kal Martiy" auf den fünften Tag vor dem Kalendentag des März und damit auf den 25. Februar (der 1. März ist dabei mitzuzählen). | Die Datierung der Urkunde bezieht sich mit "v Kal Martiy" auf den fünften Tag vor dem Kalendentag des März und damit auf den 25. Februar (der 1. März ist dabei mitzuzählen). | ||
Die Jahresdatierung ergibt sich durch die Erwähnung des Pontifikaljahres von Gregor X mit "pontifcat nr anno tertio", also des dritten Jahres seiner Regierung. Da er am 27. März 1272 gekrönt wurde, muss es sich also beim Urkundendatum um den Februar im Jahr 1275 handeln. | Die Jahresdatierung ergibt sich durch die Erwähnung des Pontifikaljahres von Gregor X mit "pontifcat nr anno tertio", also des dritten Jahres seiner Regierung. Da er am 27. März 1272 gekrönt wurde, muss es sich also beim Urkundendatum um den Februar im Jahr 1275 handeln. | ||
Insgesamt ergibt sich also das | Insgesamt ergibt sich also das Datum 25. Februar 1275. | ||
== Quellen == | == Quellen == | ||