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{{HammWiki}} | {{HammWiki}} | ||
== Satzung == | == Satzung == | ||
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#* die Änderungen in der Beitragsordnung zu beschließen und | #* die Änderungen in der Beitragsordnung zu beschließen und | ||
#* die Aufnahme von Darlehen zu beschließen. | #* die Aufnahme von Darlehen zu beschließen. | ||
# Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen | # Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail, unter Angabe der Tagesordnung und bereits vorliegender Anträge, erfolgen. Einsprüche gegen die Tagesordnung sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung eingegangen sein. | ||
# Spätere Anträge (jedoch keine Satzungsänderungen und auch keine Änderungen der Beitragsordnung) - auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge - müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge). | # Spätere Anträge (jedoch keine Satzungsänderungen und auch keine Änderungen der Beitragsordnung) - auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge - müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge). | ||
# Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt. | # Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt. | ||
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#* Zweiter Vorsitzender | #* Zweiter Vorsitzender | ||
#* Schatzmeister | #* Schatzmeister | ||
#* zwei Beisitzer | #* bis zu zwei Beisitzer | ||
# Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Vorsitzende ist in einem gesonderten Wahlgang zu wählen. Die anderen Mitglieder des Vorstands können in einem Wahlgang gewählt werden, wenn für die zu wählenden Vorstandsämter nicht mehr Wahlvorschläge vorliegen, als Personen zu wählen sind. | # Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Vorsitzende ist in einem gesonderten Wahlgang zu wählen. Die anderen Mitglieder des Vorstands können in einem Wahlgang gewählt werden, wenn für die zu wählenden Vorstandsämter nicht mehr Wahlvorschläge vorliegen, als Personen zu wählen sind. | ||
# Die Amtszeit des alten Vorstandes endet mit dem Zeitpunkt der Wahl des neuen Vorstandes. Eine Übergabe hat unmittelbar stattzufinden. | # Die Amtszeit des alten Vorstandes endet mit dem Zeitpunkt der Wahl des neuen Vorstandes. Eine Übergabe hat unmittelbar stattzufinden. | ||
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* Satzungsänderung vom 19.05.2011 | * Satzungsänderung vom 19.05.2011 | ||
* Satzungsänderung vom 17.08.2022 | |||
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