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Das Verfahren gegen Markus R. begann am 8. Dezember 2022 vor dem Dortmunder Schwurgericht. Es waren zunächst acht Sitzungstermine angesetzt. Anwendung fand das von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverfahren mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik. | Das Verfahren gegen Markus R. begann am 8. Dezember 2022 vor dem Dortmunder Schwurgericht. Es waren zunächst acht Sitzungstermine angesetzt. Anwendung fand das von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverfahren mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik. | ||
R. schwieg auf Anraten der Verteidigung zunächst, räumte die Tat am 14. Dezember bei Gericht dann ein und äußerte sein Bedauern. Er bekräftigte, dass sein Motiv darin bestanden habe, dass er Rache an einem „Clan“ nehmen wollte, von dem er sich verfolgt gefühlt und der ihn abgehört und gefilmt haben soll. Dieser | R. schwieg auf Anraten der Verteidigung zunächst, räumte die Tat am 14. Dezember bei Gericht dann ein und äußerte sein Bedauern. Er bekräftigte, dass sein Motiv darin bestanden habe, dass er Rache an einem „Clan“ nehmen wollte, von dem er sich verfolgt gefühlt und der ihn abgehört und gefilmt haben soll. Dieser „Clan“ soll nach seiner Auffassung auch in die psychiatrische Klinik hineingewirkt haben, in der er sich kurz vor der Tat befand, weshalb er sich selbst entlassen habe. Auf die Nachfrage der Staatsanwältin, ob er noch heute an die Existenz dieses „Clans“ glaube, antwortete er: „Auf jeden Fall“.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hshl-amoklauf-hamm-angreifer-spricht-vor-gericht-wollte-rache-91975810.html Martin von Braunschweig: „HSHL-Amoklauf: Jetzt spricht der Angreifer – ‚Wollte Rache’“ in: Wa.de vom 14. Dezember 2022]</ref> | ||
Am [[6. Januar]] [[2023]] wurde Markus R. vom Dortmunder Schwurgericht für schuldunfähig befunden. Das Gericht wertete die Taten als Totschlag und gefährliche Körperverletzung, sprach jedoch entsprechend keine Haftstrafe aus. Zum Schutz der Allgemeinheit | Am [[6. Januar]] [[2023]] wurde Markus R. vom Dortmunder Schwurgericht für schuldunfähig befunden. Das Gericht wertete die Taten als Totschlag und gefährliche Körperverletzung, sprach jedoch entsprechend keine Haftstrafe aus. Zum Schutz der Allgemeinheit wird R. aufgrund des Beschlusses des Gerichts auf unbestimmte Zeit weiter in der forensischen Psychiatrie untergebracht.<ref name="WAde-23-01-06">[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/amok-tat-an-der-hshl-urteil-gefallen-92013639.html „Bluttat an der HSHL: Amokläufer kommt in die geschlossene Psychiatrie“ in: Wa.de vom 6. Januar 2023]</ref> Im Fall einer vollständigen Heilung könnte R. entlassen werden. | ||
== Presseberichte == | == Presseberichte == |