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6) Johan up dem Hocker soll ferne aussagen, ob nicht der verstorbene Diderich van Plettenberg dem Braeme 20 Gulden wegendes Landes für Thonyß van Berninckhußen und dessen Ehefrau Elizabeth, Tochter Plettenbergs, geben wollte. | 6) Johan up dem Hocker soll ferne aussagen, ob nicht der verstorbene Diderich van Plettenberg dem Braeme 20 Gulden wegendes Landes für Thonyß van Berninckhußen und dessen Ehefrau Elizabeth, Tochter Plettenbergs, geben wollte. | ||
7) | 7) Johan up dem Hocker soll weiter aussagen, ob nicht Braem ihn mit einem Harnisch ausgerüstet, Plettenberg ihn nach Frankreich (Franckrych) genommen, ihm ein Pferd vor den Wagen gegeben sei, wofür Plettenberg dem Braeme 4 Gulden zu geben versprach und ihm weitere 20 oder 30 Gulden durch Peter Asbicker für die Besoldung in Anwesenheit des Rotger van Camen zusagte. | ||
Auf diese Fragen antwortete zunächst Johan Vunnemann, der verstorbene Gerichtsdiener Gert Korte hätte ihm das Land verboten, das die Kinder des verstorbenen Gobelen van Drechen ihm für die dritte Garbe verpachtet hatten. nach dem Verbot hätten Herman thom Braeme, Rotger van Camen und Johan up dem Hocher das Land eingenommen. Rotger van Camen habe zugesagt, dass er das Land als Bevollmächtigter des Diderich van Plettenbergh zu Neyle einnehme, ferner dass Hermann thon Braeme, Thoniß van Berninckhusen und dessen Ehefrau seine Herrschaft sein sollten. Das Land sei bei der Übernahme mit Roggen besät gewesen und er habe noch 3 Düngungen (vettunge) an dem Land zugute. Darauf sollte er die Fettung ausschließen und vom Feld jährlich die dritte Garbe in den Braemhof bringen, für diese Mal den Roggen mit Kaff und Stroh. | |||
1 1/2 Stücke des Landes seien auch unbebaut (dreisch) gewesen, das wollten sie pflügen und mit Hafer besäen. Er hätte darauf das Land für drei Jahre gegen 1 Goldgulden und 1 Meylangen Pfennig gepachtet, ob er das Geld Braeme oder Rotger gegeben habe, wisse er nicht mehr. | |||
Johan up dem Hocker betsätigt zunächst die Aussagen des Vunneman. Ferner habe der verstorbene Diderich van Plettenberg zu Neyle mit Braem auf dem Sandtbrink gesessen und diesem 20 Gulden zugesagt, um das Land im Fockinckhuiser Feld einzulösen, dabei sei Roger van Canen gewesen. Herman thom Braeme habe ihn mit einem Harnisch ausgerüstet und mit Plettenberg nach Frankreich gesandt. Er habe ihm auch ein Pferd vor den Wagen gegeben, wofür Plettenberg ihm 4 Gulden zu geben versprochen, und , wenn das Pferd nicht zurückkomme, 10 Gulden. Plettenberg befahl auch Peter Asbick, dem Braeme bei Bedürfnis Geld vorzustrecken. Die Aussagen wurden beeidigt. Gerhard Mostart, Anwalt der Witwe Diderichs van Plettenbergh zu Neyle, hat gegen Aussagen und Zeugen, sofern es ihm nötig erschiene, Einspruch vorbehalten. | |||
Der Austeller Hermann Wilstaeck stellt auf Verlangen des Herman thom Brame zwei Ausfertigungen aus und siegelt. | Der Austeller Hermann Wilstaeck stellt auf Verlangen des Herman thom Brame zwei Ausfertigungen aus und siegelt. | ||