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Urkunde 1519 April 18: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 4. Mai 2020, 10:55 Uhr

Wappen der Familie von der Recke-Volmarstein

Gerd Bischopinck berechtigt am 18. April 1519 den Gerd von der Recke zu Heessen die 5 Goldgulden, die er auf sein Gut Alminck im Kirchspiel Heessen zu leisten hatte, wieder einlösen zu können.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch