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Urkunde 1519 April 18: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. Mai 2020, 10:55 Uhr
Gerd Bischopinck berechtigt am 18. April 1519 den Gerd von der Recke zu Heessen die 5 Goldgulden, die er auf sein Gut Alminck im Kirchspiel Heessen zu leisten hatte, wieder einlösen zu können.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden