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Urkunde 1085: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. März 2018, 10:36 Uhr

Kaiser Heinrich IV. bekundet im Jahr 1085 [1], dass Swanhild, von Gottes Gnaden und mit kaiserlicher Zustimmung (concessione) Äbtissin des Stiftes Essen, ihn gebeten hat, die Schenkung zu bestätigen, die sie zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil aus ihren ererbten Gütern mit Zustimmung ihres Bruders Burghard und seiner Ehefrau Williberga dem Stift gemacht hat; Geisseren (Gesseron), Werrich (Vuedereke), Hückeswagen (Hukengesuuage), in Budenbonen die Hufe Meinhards, in Osterfeld (-uelde) das Gut Wiberts, in Birge das Gut Folmars, in Dasbeck (Thasbeke) das Gut Rotholfs und seiner (Ehefrau ?) Lucia. Ferner ihre Ministerialen Adelhard und Gisela mit ihren Kindern Adelheid, Hizaka, Regilind, Grimold, Rotholf, Gerhard. Der Kaiser nimmt diese Güter in seinen Schutz und bestätigt die Schenkung unter seinem Bann. - Siegelankündigung. - Dies ist geschehen auf einer Synode zu Mainz (Magontiensi) in Gegenwart von drei apostolischen Kardinallegaten, der Erzbischöfe Wezelin von Mainz, Sigewin von Köln, Liemar von Bremen (Bremense) und der Bischöfe Erpo von Münster (Monast.) und Konrad von Utrecht (Traiect.).

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland [2]

Anmerkungen

  1. Die Urkunde wird im Februar oder März des Jahres ausgestellt sein
  2. Stift Essen, Urkunden I (870-1327), Nr. 14

Siehe auch