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	<title>Bezirksvertretung - Versionen</title>
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	<updated>2026-05-10T20:36:07Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in HammWiki</subtitle>
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		<id>https://www.hwtest.info/index.php?title=Bezirksvertretung&amp;diff=98963&amp;oldid=prev</id>
		<title>TNeuhaus: Abschnitt &quot;Bezirksvertretung&quot; aus Artikel &quot;Rathaus Bockum-Hövel&quot; als eigenen Artikel mit Verlinkung hierher verschoben</title>
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		<updated>2012-04-05T14:09:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Abschnitt &amp;quot;Bezirksvertretung&amp;quot; aus Artikel &amp;quot;Rathaus Bockum-Hövel&amp;quot; als eigenen Artikel mit Verlinkung hierher verschoben&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die Stadt Hamm ist in sieben [[Stadtbezirk]]e gegliedert. Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Bezirksvertretung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; des Stadtbezirks  wird durch die Bürgerschaft auf gesondertem Stimmzettel auf fünf Jahre  gewählt. Sie hat neunzehn Mitglieder und wählt aus ihrer Mitte den [[Bezirksvorsteher]], der den Vorsitz über die Bezirksvertretung ausübt und den Stadtbezirk nach außen repräsentiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die  parteiliche Zusammensetzung der Bezirksvertretung kann dabei, teils  deutlich, von der des [[Stadtrat]]s abweichen. Dadurch werden die  unterschiedlichen Strukturen in den Stadtbezirken berücksichtigt. Den  Bezirksvertretungen werden in örtlichen Angelegenheiten wichtige  Entscheidungs- und Anhördungsrecht zugewiesen, die in der  Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und durch den Rat der  Stadt Hamm normiert sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele für die Zuständigkeit der Bezirksvertretung sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Entscheidung über Neu-, Um- und Ausbau von Straßen.&lt;br /&gt;
* Eintragungen in die Denkmalliste.&lt;br /&gt;
* Einrichtung von Wochenmärkten.&lt;br /&gt;
* Wohnumfeldverbesserungen und Verkehrsberuhigung.&lt;br /&gt;
* Benennung von Straßen.&lt;br /&gt;
* Bürger- und Einwohnerrechte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In  der Kommunalverfassung Nordrhein-Westfalens werden den Bürgern  Mitwirkungsmöglichkeiten in ihrem persönlichen Lebensumfeld eingeräumt.  Je größer die konkrete Einflussnahme ist, desto höher liegen die Hürden  für die Wahrnehmung der Rechte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einwohner, also  Bewohner der Gemeinde, und Bürger, also diejenigen, die zu  Kommunalwahlen berechtigt sind, haben folgende Beteiligungsrechte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Anregungen und Beschwerden.&lt;br /&gt;
* die Einwohnerfragestunde.&lt;br /&gt;
* der Einwohnerantrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur Bürgern kommt darüber hinaus das Recht auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für  jedem Einwohner oder Bürger besteht die Möglichkeit, sich in  Angelegenheiten der Gemeinde mit Anregungen und/oder Beschwerden an den  Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Das jeweilige Gremium setzt  sich mit der Angelegenheit auseinander und leitet sie an die zuständige  Stelle weiter. Dies können Rat, Ausschuss, Bezirksvertretung oder  Verwaltung sein. Der Antragstellung wird anschließend über den Fortgang  des Verfahrens und das Ergebnis unterrichtet. Zu Beginn einer  Bezirksvertretungssitzung wird eine Einwohnerfragestunde abgehalten.  Hier können die Bürger ihre Fragen direkt an die Bezirksvertretung  richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Einwohnerantrag, der bei Rat oder (in  Angelegenheiten, für die sie zuständig ist) bei der Bezirksvertretung  gestellt werden kann, verpflichtet den Rat zur Beratung und Entscheidung  über eine bestimmte Angelegenheit in seinem Zuständigkeitsbereich.  Stellen kann ihn jeder, der seit drei Monaten in der Gemeinde wohnt und  das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat. Allerdings ist eine  schriftliche Unterstützung durch vier Prozent der Einwohner der Stadt  Hamm (höchstens 8.000) bzw. des jeweiligen Stadtbezirks Voraussetzung.  Der Rat bzw. die Bezirksvertretung entscheidet dann über die  Zulässigkeit des Antrags, innerhalb von vier Monaten auch über den  Antrag selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Bürgerbegehren und Bürgerbescheid  nehmen die Bürgerinnen und Bürger direkten Einfluss auf das Leben ihrer  Stadt. Sie wenden sich dazu an den Rat oder ihre Bezirksvertretung. Erst  wenn dieses Gremium dem Bürgerbegehren nicht entspricht, entscheiden  die Bürger anstelle des Rates oder der Bezirksvertretung durch den  Bürgerentscheid. Bei fristwahrender Einreichung kann auch ein  Ratsbeschluss per Bürgerbegehren angegriffen werden. Wird ihm nicht  entsprochen, ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid  durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Voraussetzungen dafür sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Bürgerbegehren muss schriftlich als Frage formuliert sein, die mit &amp;quot;Ja&amp;quot; oder &amp;quot;Nein&amp;quot; beantwortet werden kann.&lt;br /&gt;
* Es muss ausführen, wie die Kosten für das gewünschte Projekt gedeckt werden sollen.&lt;br /&gt;
* Mindestens fünf Prozent der Hammer Bürgerinnen und Bürger oder entsprechend eines Stadtbezirks müssen das Begehren unterzeichnen.&lt;br /&gt;
* Es müssen drei Personen genannt werden, die die Unterzeichnenden vertreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die  Entscheidung gilt als herbeigeführt, wenn eine Mehrheit mit &amp;quot;Ja&amp;quot; oder  mit &amp;quot;Nein&amp;quot; stimmt. Dabei muss die Wahlbeteiligung so hoch sein, dass die  Mehrheit zwanzig Pronzent der Wahlberechtigten stellt. Bei  Stimmgleichheit wird die Frage als mit &amp;quot;Nein&amp;quot; beantwortet gewertet. Nur  Bürger, nicht aber der Rat kann einen Bürgerbeschied initiieren.  Bürgerentscheide können nur binnen zwei Jahren geändert werden, und nur  durch erneuten Bürgerentscheid.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kreisfreie Städte wie  Hamm müssen den Bürgerbescheid auch für Stadtbezirke zur Verfügung  stellen, vorausgesetzt es handelt sich um Angelegenheiten der  Bezirksvertretung. Ausgenommen sind bestimmte nicht durch Bürgerbescheid  regelbare Tatbestände wie&lt;br /&gt;
* Angelegenheiten des Landes oder des Bundes.&lt;br /&gt;
* Angelegenheiten, die dem/der Oberbürgermeister/in vorbehalten sind, wie Fragen der inneren Organisation.&lt;br /&gt;
* alle Personalangelegenheiten&lt;br /&gt;
* Haushalt und Gebühren einer Gemeinde.&lt;br /&gt;
* Bauleitpläne.&lt;br /&gt;
* Vorhaben, die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadt Hamm]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Politik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>TNeuhaus</name></author>
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